Allgemeine Geschäftsbedingungen

QMESS GMBH Zur Weinhalde 5 88499 Riedlingen - Zell 1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. 3. An Kalkulationen, Messprogrammen, techn. Konzept en sowie Schulungsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten, ohne unsere schriftliche Genehmigung, nicht zugänglich gemacht werden. 4. Prüfungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestellung. 5. Bei Einsätzen vor Ort, sind unsere Mitarbeiter vom Besteller über bestehende Sicherheits- und Unvallverhütungsvorschriften, soweit diese für unser Personal von Bedeutung sind, zu unterrichten. 6. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Angebotspreisen sowie Kostensätzen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 7. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 12 Wochen ab Datum des Angebotes gebunden. 8. Die Preise verstehen sich ab unserem Werk, falls nicht anders vereinbart. 9. Sämtliche Aufträge werden nach Zeitaufwand unser es Personals für Arbeitsleistung, Fahrt sowie nicht selbst verschuldeter Wartezeiten nach unseren jeweils gültigen Kostensätzen abgerechnet, soweit nicht ausdrücklich anderes z. B. ein Pauschalpreis lt. Angebot vereinbart ist. 10. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist das Datum des Zahlung seinganges bei uns. 11. Der Abzug von Skonto sowie Ratenzahlung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 12. Gerät der Verkäufer in Verzug, so sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Ko über dem Basiszinssatz (§247 BGB) zu verlangen. 13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Riedlingen/Donau 14. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer berechtigt, Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu verlangen. 15. Die Mangelanzeige ist unverzüglich nach Kenntnis eines Mangels schriftlich an uns abzugeben. 16. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. 17. Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz mittelbarer und Folgeschäden gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf 100% des beauftragten Projektes beschränkt.
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